- Ausfuhrhandel
- Exporthandel, indirekter Export; Handel ins Ausland, bei dem Kontaktanbahnung bzw. Auftragserschließung und Lieferung über zwischengeschaltete fremde (Absatz-)Organe ohne (größere) Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Herstellerfirma auf die Art und Weise des (Folge-)Vertriebs an die nächste(n) Abnehmer- oder Verwenderstufe(n) erfolgen. Der A. kann über die Einschaltung von inländischen oder ausländischen Fremdunternehmen (aus dem Ziel- oder Käuferland oder aus Drittländern) erfolgen. Es handelt sich bei diesen Firmen hauptsächlich um Eigenhändler, Agenturen/Vermittler oder um Generalunternehmen. Ausfuhr durch in- oder ausländische Fremdunternehmen (aus Ziel-, Kauf- oder Drittland); überwiegend Eigenhändler, Agenturen bzw. Vermittler oder Generalunternehmen. Unterscheidung in Verbringung (EU-Mitgliedstaaten) und Ausfuhr (Nicht-EU-Mitgliedstaaten).- Schwerpunkt in Deutschland: Hamburg und Bremen.- Bedeutung: Der A. ist wegen der ⇡ Direktausfuhr deutscher Hersteller rückläufig.- Gegensatz: ⇡ Einfuhrhandel.- Vgl. auch ⇡ Ausfuhr, ⇡ Außengroßhandel.
Lexikon der Economics. 2013.